§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen gorge-matrix, Industriestraße 42, 4020 Linz, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Dienstleistungen im Bereich Installation, Wartung und Service von Pumpenanlagen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei wesentlichen Abweichungen vom Kostenvoranschlag wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Die Arbeitsstelle zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten vorbereitet ist
- Erforderliche Genehmigungen vorliegen
- Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen
- Gefahrenquellen mitgeteilt werden
Verzögerungen durch Verletzung der Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und unverschuldete Betriebsstörungen berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.
§ 6 Preise und Zahlung
Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Material- und Anfahrtskosten werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nicht anders vermerkt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen für Personenschäden.
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Linz, Österreich.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026